Alljährlich reisen weit über eine Million Deutsche in die Vereinigten Staaten, die meisten als Touristen. Nicht wenige USA-Reisende verbringen dort einen Langzeitaufenthalt von oft mehr als einem halben Jahr und erwerben während dieser Zeit einen amerikanischen Führerschein.
Die nachfolgenden Informationen sollen u.a. darüber Auskunft geben, unter welchen Voraussetzungen ein US-Führerschein in Deutschland verwendet werden darf, wann eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich wird und ob hierzu eine erneute – theoretische und/oder praktische – Fahrprüfung zu absolvieren ist. Berücksichtigt werden dabei auch die auf Grund der Ereignisse des 11.9.2001 verschärften Modalitäten beim Führerscheinerwerb sowie die daraus resultierenden Folgen bei der Anerkennung und Umschreibung in Deutschland.
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis obliegt in den USA den einzelnen Bundesstaaten; diese regeln im Rahmen ihrer jeweils eigenen Rechtsordnungen u.a. das Verkehrs- und somit auch das Führerscheinrecht.
Mindestalter
Das Mindestalter für den Erwerb des “Pkw-Führerscheins” (deutsche Führerscheinklasse B, frühere Klasse 3) beträgt in den meisten Bundesstaaten – von einigen Ausnahmen abgesehen – 16 Jahre.
Fahrausbildung
Die Fahrausbildung beinhaltet in der Mehrzahl der Bundesstaaten eine theoretische und praktische Unterrichtung, in deren Rahmen die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt werden. Eine bestimmte Stundenzahl ist dabei nicht vorgeschrieben. Die praktische Ausbildung erfolgt – bis zur Beherrschung des Fahrzeugs – in manchen Bundesstaaten im Rahmen eines Trainings auf einem extra für diese Zwecke ausgewiesenen Gelände. Danach ist in einigen Staaten bereits die Teilnahme am Straßenverkehr zu Übungszwecken – in Begleitung eines Führerscheininhabers – gestattet. Die Ausbildung kann dabei auch durch Bekannte, Eltern oder Freunde erfolgen, ebenso im Rahmen des Schulunterrichts an der High School oder durch Fahrschulen (Driving Schools) – sofern dies die Vorschriften des betreffenden Bundesstaats vorsehen. Eine Pflichtstundenzahl ist in der Regel nicht vorgeschrieben.
Führerscheinprüfung
Zum Führerscheinerwerb sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
* Bestehen einer schriftlichen theoretischen Prüfung
* Bestehen einer praktischen Fahrprüfung
* Test über die Kenntnis der Verkehrszeichen
* Sehtest
* Englische Sprachkenntnisse (um die Verkehrszeichen zu verstehen)
* Nachweis eines legalen Aufenthalts in den USA
Es ist anzumerken, dass die praktische Fahrprüfung zwar nicht dieselben strengen Anforderungen wie eine ähnliche Prüfung in Deutschland umfasst; jedoch werden auch in den USA höhere Anforderungen an den Fahrschüler gestellt als nur “einmal um den Block fahren”.
Kosten
Hinsichtlich der Kosten für die Fahrausbildung können keine bestimmten Beträge genannt werden. Wird die Ausbildung im Rahmen des Unterrichts an der High School durchgeführt, kostet sie derzeit durchschnittlich etwa 200 Dollar. Die Höhe der für die Ausstellung des Führerscheins zu entrichtenden Gebühr variiert von Bundesstaat zu Bundesstaat zwischen 6 und 120 Dollar.
Befristung des Führerscheins für ausländische Führerscheinanwärter
In Folge der Terroranschläge vom 11.9.2001 haben viele US-Bundesstaaten ihr Führerscheinrecht dahingehend geändert, dass die Fahrerlaubnis entweder nur bei Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis für die USA (Green Card) und/oder einer US-Sozialversicherungsnummer erworben werden kann oder dass die Fahrerlaubnis von Personen, die sich nur vorübergehend in den USA aufhalten (z.B. Austauschschülern), generell lediglich bis zum Ende des Aufenthaltes in den USA (z.B. Ablauf des Visums) ausgestellt wird. Darüber hinaus wird oftmals nur eine vorläufige Bescheinigung über die Fahrberechtigung in dem betreffenden Bundesstaat ausgestellt; der Erhalt des Führerscheindokuments ist dann an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z.B. Entscheidung eines Richters, Absolvierung weiterer Prüfungen nach einem gewissen Zeitraum o.ä.).
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